• Beratung bei Planung und Ausführung von
Fertigteilhäusern
• Bauberatung bei Ausschreibung und Vergabe
• Überprüfung von Angeboten
• Überprüfung von Abrechnungen
• Baubegleitende Beratung für Selbstbauer
Beispiel Einfamilienhaus Dr. F.
Ein Holzfertigteilhaus eines namhaften Herstellers sollte auf einem massiven Untergeschoss errichtet werden, das zu Wohnzwecken dienen sollte. Vom Fertigteilhaus-
hersteller, der den Einreichplan verfasste, wurde nur ungenügend auf die Bedürfnisse des Bauherrn Rücksicht genommen. So wurde durch meine Beratung
der ungünstig liegende Außenkamin ins Hausinnere verlegt,
eine Entwässerungsleitung, die unter der Decke des Untergeschosses durch einen Wohnraum führen sollte, nach außen verlegt,
der für die Deckendämmung einer kleinen Terrasse erforderliche Höhensprung eingeplant,
die nicht vorgesehene Trittschalldämmung der Decke über dem Untergeschoss eingefordert,
die Ausschreibung und Vergabe des massiven Untergeschosses sowie die Rechnungsprüfung durchgeführt.
Beratung bei Planung und
Ausführung von Fertigteilhäusern
Heute werden im Eigenheimsektor gerne Fertigteilhäuser errichtet, weil einerseits eine kurze Bauzeit und andererseits der Generalunternehmer als einziger Ansprechpartner Vorteile versprechen. Die Errichtung eines Eigenheimes ist eine wichtige Aufgabe, die Ihre Zukunft mitbestimmt. In Ihrem Haus sollen Sie sich in allen Belangen wohl fühlen. Neben der Erfüllung von ästhetischen, funktionellen und technischen Anforderungen soll das Gebäude auch „pflegeleicht bzw. wartungsarm“ sein. Das bedeutet, dass bereits in der Planungsphase großes Augenmerk auf die richtige Materialwahl und die konstruktive Ausbildung gelegt werden muss. Spätere Baumängel, die in vielen Fällen nicht mehr behoben werden können, lassen sich so vermeiden.
Der verständliche Wunsch nach Vereinfachung- „alles aus einer Hand“ - birgt viele Gefahren. Sie haben zwar nur einen „Ansprechpartner“, der handelt aber häufig ohne Kontrolle nach seinen eigenen Vorstellungen. Eine richtige Vertragsgestaltung festigt Ihre Position. Die vorgefertigten Vertragsmuster des Auftragnehmers sind häufig einseitig und für Sie benachteiligend. Beispielsweise fehlen häufig Haftungsrücklässe zur Besicherung von Mängelbehebungen, Vertragsstrafen (Pönalien) zur Sicherstellung von vertraglich fixierten Terminen oder Deckungsrücklässe bei Teilzahlungen.
Wer prüft die Qualität der Ausführung? Nicht alle Mängel sind so offensichtlich, dass sie von jedermann gleich zu erkennen sind. Hier beugt eine Ausführungskontrolle (Örtliche Bauaufsicht) Baumängeln und einer nicht Ihren Wünschen entsprechenden Ausführung vor. Nach Fertigstellung des Bauwerkes ist eine Schlussabnahme mit einer Mängelfeststellung unabdingbar.
Bauberatung bei Ausschreibung und Vergabe
Der Pauschalpreis für den Keller oder die Bodenplatte Ihres Fertigteilhauses enthält in der Regel nur einen Teil der erforderlichen Leistungen.
Meist fehlen hier die Außenanlagen (Terrassen, Traufenpflaster und Zugangswege, Einfriedung) Ver– und Entsorgungsleitungen (Wasser, Strom, Gas, Kanal) etc. Um Kostensicherheit zu haben, empfiehlt sich hier die Ausschreibung sämtlicher, für Ihr spezielles Bauvorhaben erforderlichen Leistungen. Auch wird dadurch die Einladung lokaler Firmen ermöglicht, die flexibler auf Änderungen oder Zusatzwünsche reagieren können.
Überprüfung von Angeboten
Bei den meisten Bauvorhaben kommt es durch geänderte Ausführungen oder Zusatzwünsche zu Kostensteigerungen. Werden für die Zusatzleistungen Angebote der ausführenden Firmen vorgelegt, stellt sich oft die Frage der Preisangemessenheit der angebotenen Leistungen.
Überprüfung von Abrechnungen
Die Schlussrechnungen für Ihr Bauvorhaben bieten häufig unangenehme Überraschungen für Sie. Änderungen oder Zusatzwünsche bedeuten ungeplante Kostenerhöhungen, die oft außerhalb der vertraglichen Festlegungen liegen und deren Angemessenheit fachlich geprüft werden sollte.
Baubegleitende Beratung für Selbstbauer
Für Bauherren, die das Abenteuer des Hausbaues oder eines Umbaus in Eigenregie nicht scheuen, aber dennoch nicht auf die Beratung durch einen Fachmann verzichten wollen.
BAUMEISTER DIPL.-ING. PAUL TUPY l RYSERGASSE 56, 1230 WIEN l TEL 01-886-07-22 l
copyright 2007 DI Paul Tupy, all rights reserved, programmed by webdesign-wien.at