Übernahme der Bauführung für alle
die ihr Bauvorhaben selbst ausführen wollen
Umbauarbeiten oder die Errichtung eines Eigenheimes wollen viele als Eigenleistung durchführen. Oft ist bereits ein Einreichplan vorhanden, der noch von einem Bauführer unterfertigt werden muss, weil die Baubehörden die Nennung eines Bauführers verlangen, der auch die plangemäße Ausführung für die Fertigstellungsmeldung bestätigt.
Übernahme der Bauführung in Fällen, in denen
der ursprüngliche Bauführer
nicht mehr zur Verfügung steht
Es kommt vor, dass Baufirmen während eines Projektes insolvent werden. Die Fertigstellungsarbeiten erledigt dann jemand anderer und auf den Bauführerwechsel bei der Behörde wird vergessen. Bei der Fertigstellungsanzeige an die Baubehörde fehlt jetzt ein Bauführer, der die plangemäße Ausführung bestätigt.
Erwirkung einer nachträglichen Baubewilligung
Eine bauliche Herstellung erfolgte ohne vorherige Zustimmung der Baubehörde und plötzlich liegt ein Abbruchbescheid vor.
In diesen Fällen kann versucht werden, eine Baubewilligung
im Nachhinein zu erwirken.
Auch in diesem Fall muss der Baubehörde ein Bauführer
namhaft gemacht werden.