• Statische Berechnungen im Hochbau
• Gutachten nach § 63 Wr. BO
Bauphysikalische Berechnungen
• Nachweise über den Wärme- und Schallschutz
• Energieausweise OIB
• Energieausweise nach EAVG
Statische Berechnungen im Hochbau
Vorbemessungen als Beilage des Bauansuchens
Tragwerksplanung und Berechnung
Nachrechnungen im Bestand
Gutachten nach § 63 Wr. BO
Nachweise über den Wärme- und Schallschutz
Die Wiener Bauordnung fordert im § 63 für Neu, Zu– und Umbauten, soweit dabei der Wärme- und Schallschutz
betroffen ist, einen Nachweis über den baulichen Wärmeschutz und über den Schallschutz
Energieausweise OIB
Berechnung von Energiekennzahlen als Beilage des Ansuchens um Wohnbauförderung oder Förderungen der Thermischen Wohnhaussanierung „THEWOSAN“
Energieausweise nach EAVG
Nach dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) ist beim Verkauf oder der Vermietung eines Gebäudes oder eines Nutzungsobjektes (Wohnung, Geschäftslokal etc.) ein Energieausweis über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes oder Nutzungsobjektes vorzulegen.
Diese Verpflichtung tritt am 1. Jänner 2008 in Kraft.
Für Gebäude, die auf Grund einer vor dem 1. Jänner 2006
erteilten Baubewilligung errichtet wurden
ist das Gesetz ab 1. Jänner 2009 anzuwenden.
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