Statik und Bauphysik

Statische Berechnungen

• Statische Berechnungen im Hochbau
• Gutachten nach § 63 Wr. BO

Bauphysikalische Berechnungen

• Nachweise über den Wärme- und Schallschutz
• Energieausweise OIB
• Energieausweise nach EAVG

Statische Berechnungen im Hochbau

Vorbemessungen als Beilage des Bauansuchens Tragwerksplanung und Berechnung Nachrechnungen im Bestand


Gutachten nach § 63 Wr. BO






Nachweise über den Wärme- und Schallschutz

Die Wiener Bauordnung fordert im § 63 für Neu, Zu– und Umbauten, soweit dabei der Wärme- und Schallschutz betroffen ist, einen Nachweis über den baulichen Wärmeschutz und über den Schallschutz


Energieausweise OIB

Berechnung von Energiekennzahlen als Beilage des Ansuchens um Wohnbauförderung oder Förderungen der Thermischen Wohnhaussanierung „THEWOSAN“



Energieausweise nach EAVG

Nach dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) ist beim Verkauf oder der Vermietung eines Gebäudes oder eines Nutzungsobjektes (Wohnung, Geschäftslokal etc.) ein Energieausweis über die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes oder Nutzungsobjektes vorzulegen. Diese Verpflichtung tritt am 1. Jänner 2008 in Kraft. Für Gebäude, die auf Grund einer vor dem 1. Jänner 2006 erteilten Baubewilligung errichtet wurden ist das Gesetz ab 1. Jänner 2009 anzuwenden.


 
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